Ballettschule Rodenkirchen

Vertrags-Bedingungen

  1. Der Unterricht findet einmal pro Woche statt. Der Vertrag ist an einen bestimmten Kurs gebunden und nicht an eine bestimmte Lehrerin/einen bestimmten Lehrer.

  2. Unterrichtsstunden, die wegen Krankheit oder aus persönlichen Gründen versäumt werden, können nicht erstattet werden. Fällt der Unterricht durch von LA DANSE zu vertretende Gründe aus, werden die Stunden nachgeholt.

  3. Während der Schulferien des Landes NRW und an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. Die dadurch ausgefallenen Unterrichtsstunden werden nicht nachgeholt.

  4. Die Unterrichtsgebühr entspricht 1/12 des Jahreshonorars und wird monatlich im Voraus per SEPA-Lastschrift eingezogen. Für uneingelöste Lastschriften wird zusätzlich zu den Bankgebühren 6 Euro Bearbeitungskosten berechnet. Das Honorar enthält die jeweils gültige Umsatzsteuer (Steuernummer 219/5064/1410). Die Gläubiger Identifikationsnummer von LA DANSE lautet: DE29ZZZ00000417905.

  5. Das Honorar kann einmal jährlich angepasst werden. Bei Geschwisterkindern verringert sich die Unterrichtsgebühr für das zweite und jedes weitere Kind um 5 Euro.

  6. Bei Verlust oder Diebstahl von Kleidung oder Wertgegenständen wird keine Haftung übernommen.

  7. Vor Abschluss des Vertrags kann eine unverbindliche und kostenlose Probestunde genommen werden.

  8. Bild- und Tonaufzeichnungen, die durch LA DANSE während des Unterrichts bzw. bei Auftritten vorgenommen werden, dienen Präsentations- und Werbezwecken. Sollten dem persönliche Gründe entgegenstehen, sind sie anzuzeigen.

  9. Dieser Vertrag gilt auf unbestimmte Zeit, mindestens jedoch für sechs Monate. Er kann nur zum 30. April, 31. August oder 31. Dezember unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen schriftlich gekündigt werden

  10. Bei Belegung mehrerer Kurse bieten wir ein Rabatt-System an. Der erste Kurs (der zeitlich am längsten läuft) wird mit einem 100 Prozent Beitrag berechnet. Für alle weiteren Kurse (ab dem zeitlich am zweitlängsten) reduziert sich der Beitrag auf 50 Prozent.